Ansprechpartner Meldeamt

Postanschrift:
Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.

 

Besucheradresse:
Markt 18
09669 Frankenberg/Sa.

 


  

Frau Busch
Sachgebietsleiterin Bürgerservice
Telefon:  +49 37206 64 1220


 

Frau Hofmann
Sachbearbeiterin Bürgerservice
Telefon:  +49 37206 64 1226


 

Frau Wächtler

Sachbearbeiterin Bürgerservice
Telefon:  +49 37206 64 1228


 
Fax:        +49 37206 64 1229

meldestelle@frankenberg-sachsen.de

Öffnungszeiten Stadtverwaltung

Das Rathaus, Markt 15 (Bürgermeister / Bauverwaltung / Liegenschaften / Finanzen / Steuern / Vollstreckung / SG BVS) und das Stadthaus, Markt 18 (Bürgerservice mit Einwohnermeldeamt / Standesamt / Gewerbeamt / Ordnungsamt / Verkehrsamt / Friedhofsverwaltung / Stadtarchiv):

 Montag:

 geschlossen

 Dienstag:

 09:00 - 12:00 Uhr und
 13:00 - 16:00 Uhr

 Mittwoch:

 geschlossen

 Donnerstag:

 09:00 - 12:00 Uhr und
 13:00 - 18:00 Uhr

 Freitag:

 09:00 - 12:00 Uhr

 

Sowie Termine nach Vereinbarung.

Die Stadtbibliothek im Stadthaus,
Markt 18:

 Montag:

 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

 Dienstag:

 09:00 - 12:00 Uhr und
 13.00 - 18.00 Uhr

 Mittwoch:

 geschlossen

 Donnerstag:

 09:00 - 12:00 Uhr und
 13:00 - 18:00 Uhr

 Freitag:

 geschlossen

 

Schulbibliothek: Montag und Donnerstag 12.00 - 16.00 Uhr 


Die Zentrale Rufnummer lautet 037206 - 641105.

 

Für die Nutzung des Stadtarchivs bitten wir ebenfalls um telefonische Anmeldung unter 037206 - 641215.

 

Die Tourist-Information am Markt ist geöffnet:

 

 Montag:

 geschlossen

 Dienstag:

 09.00 – 12.00 Uhr und
 13.00 – 18.00 Uhr

 Mittwoch:

 geschlossen

 Donnerstag:

 09.00 – 12.00 Uhr und
 13.00 – 18.00 Uhr

 Freitag:

 geschlossen

 


Bauhof
- telefonische Erreichbarkeit:

037206 - 2576 oder 2099

 

 Montag:

 07.00 - 10.00 Uhr und
 13.00 - 14.00 Uhr

 Dienstag:

 13.00 - 14.30 Uhr

 Mittwoch:

 08.00 - 10.00 Uhr

 Donnerstag:

 08.00 - 10.00 Uhr und
 13.00 - 14.30 Uhr

 Freitag:

 08.00 - 09.00 Uhr

 

Hinweise außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit per E-Mail an: bauhof@frankenberg-sachsen.de oder Meldung über das Bürgerecho.

An-, Um- und Abmeldung

Sie möchten eine Wohnung in der Stadt Frankenberg an-, um oder abmelden?

Rechtsgrundlage
benötigte Unterlagen

  -->   Personalausweis und/oder Reisepass
  -->   Wohnungsgeberbestätigung

Gebühren

  keine

Bemerkungen / Hinweise

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Für die Anmeldung einer Wohnung ist die persönliche Vorsprache mit dem Personaldokument und die Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung erforderlich. Für Familien kann ein volljähriges Mitglied den Meldevorgang vornehmen und das Anmeldeformular unterschreiben. Die Personaldokumente aller anzumeldenden Personen sind vorzulegen. Die Anschrift auf der Rückseite des Personalausweises wird mittels eines Adressaufklebers geändert.

Wichtig - NEU ab 01.11.2015
Die Abmeldung eines Wohnortes ins Ausland kann jetzt frühestens eine Woche vor Auszug angezeigt werden. Bei einer Abmeldung ins Ausland ist eine Bestätigung des Wohnungsgebers über den Auszug der Wohnung mit vorzulegen. Die Abmeldung der Nebenwohnung ist nur noch bei der Meldebehörde der Hauptwohnung möglich.

Wissenswertes

Wenn Sie Ihrer Pflicht zur An-, Um- oder Abmeldung nicht innerhalb von zwei Wochen nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 1.000 Euro geahndet werden kann.

Formulare