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08.09.2026 - Verkauf eines Wohnbaugrundstückes

Verkauf eines Wohnbaugrundstückes im Bereich der Neugasse gegen Höchstgebot (Flurstücke/Teilflurstücke 533, 534, 537, 538, 529, 944). Die Stadt Frankenberg/Sa. als Eigentümer der benannten Flurstücke beabsichtigt die Veräußerung zum Höchstgebot unter Vorlage eines Nutzungskonzeptes. Das Maß und die Art der baulichen Nutzung wie auch die Dachform müssen sich dabei in die nähere Umgebung der innenstädtischen Baustruktur einfügen. Diese Kriterien fließen in die Gesamtbewertung mit ein.

Lage:

 Neugasse

Eigentümer:

Stadt Frankenberg/Sa.

Gemarkung:     

Frankenberg

Gesamtgröße: 

ca. 702 m²

 

Lage:

Die Flurstücke liegen inmitten der Altstadt von Frankenberg/Sa. in unmittelbarer Nähe zum Markplatz. In der Nähe befinden sich Einkaufsmöglichkeiten sowie Geschäfte des täglichen Bedarfs. Die Erholungsgebiete der Landesgartenschau sind in wenigen Gehminuten fußläufig zu erreichen.

Die Anbindung der Stadt Frankenberg/Sa. an die Zentren und Gemeinden der Umgebung erfolgt über das klassifizierte Straßennetz. Durch die in wenigen Fahrminuten erreichbare Autobahn A4 sind die Oberzentren Chemnitz und Dresden gut zu erreichen.

Bebaubarkeit

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben unterliegt grundsätzlich den Kriterien der §§ 34 und 35 BauGB. Die Baugenehmigung wird durch das Landratsamt Mittelsachsen erteilt. Das Areal ist randerschlossen.

Die Grundstücke waren bis zum Jahr 2017 mit einem Wohn- und Gewerbekomplex bebaut, der bis auf die Grundmauern zurückgebaut wurde.

Verkauf:

Die Grundstücke werden mit einer Bauverpflichtung von 3 Jahren verkauft.
Ein Weiterverkauf ist nur mit Zustimmung des Verkäufers zulässig. Sollte ein Weiterverkauf erfolgen, so ist der Mehrerlös bezüglich Grund und Boden binnen 10 Jahren gemäß der VwV kommunale Grundstücksveräußerung, SächsGemO usw. an den Verkäufer abzuführen.

Kaufpreis:

Das Mindestgebot beträgt 48.000,00 €.

Neben dem Gebot sind ein Nutzungskonzept und eine Umsetzungsplanung einzureichen. Mit der Umsetzung kann nach Übergang der Flurstücke in das Eigentum begonnen werden.

Kaufpreisnebenkosten:

Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung stehenden Kosten (z.B. Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten, Erschließungskosten) einschließlich sämtlicher Vermessungskosten trägt der Käufer.

Kriterien des Verkaufes:

Der Preis allein ist nicht alleiniges Verkaufskriterium.

Die Bewertung des Angebotes erfolgt folgendermaßen:

55% Kaufpreis
35% Nutzungskonzept
10% Umsetzungsplanung

Hinweise zur Ausschreibung:

Es können nur Angebote berücksichtigt werden, die

1. schriftlich erfolgen
2. auf eine bestimmte Geldsumme erfolgen
3. mit einer Nutzungsvorstellung/Beschreibung
4. bis zum 05.10.2026, 12.00 Uhr eingehen

Ausdrücklich nicht berücksichtigt werden Kaufpreisangebote, die

  1. Offen abgegeben werden
  2. Per Fax abgegeben werden
  3. Nach Fristablauf abgegeben werden
  4. Die sogenannten Gleitklauseln enthalten, nach denen der gebotene Kaufpreis variabel ist oder vom Eintritt bestimmter Bedingungen abhängig gemacht wird.
  5. Nachgebote sind ausdrücklich und zu jeder Zeit ausgeschlossen.

 

Hinweise:

Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Stadt Frankenberg/Sa. ist nicht verpflichtet, irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen.

Bei einer Immobilienausschreibung handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Verdingungsordnung VOL und VOB.

Ihr Kaufpreisangebot richten Sie bitte im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift: „Grundstücksangebot Neugasse Bitte ungeöffnet vorlegen“

An die:
Stadtverwaltung Frankenberg
Bauverwaltung
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.

Letzter Termin der Abgabe ist der 05.10.2026, 12.00 Uhr.

Als Ansprechpartner steht Ihnen der Amtsleiter für Bauaufgaben, Herr Thiel unter Tel. 037206/64 1300 für Fragen gern zur Verfügung.

 

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