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19.06.2026 - Die Entscheidungen des Stadtrates vom 17. Juni 2026

Der Stadtrat hat am 17. Juni 2026 unter anderem über die Kapazitätsreduzierung der Kindertagesstätten entschieden sowie den Haushaltsplan für dieses Jahr beschlossen.

Darüber hinaus waren die Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplanes Wind sowie die Verwendung der Mittel aus dem Sachsenfondsgesetz Thema.

 

Petition zur Kita „Taka-Tuka-Land“

Der Stadtrat befasste sich mit einer Petition gegen die Privatisierung der Kita „Taka-Tuka-Land“. Eingereicht wurde diese von Frau Nike Pflug und zählt 1.049 Unterschriften. Ziel der Petition war es, die Kindertagesstätte dauerhaft in städtischer Trägerschaft zu behalten.

Der Stadtrat hat der Petition nicht zugestimmt. Begründet wurde dies damit, dass die Stadt aufgrund sinkender Geburtenzahlen flexibel auf Veränderungen reagieren müsse. Ein dauerhafter Ausschluss eines Trägerwechsels würde die Gestaltung der gesamten Kita-Landschaft einschränken.

Kapazitätsreduzierung der Kindertagesstätten in der Stadt Frankenberg/Sa.

Ein Schwerpunkt der Sitzung war die Anpassung der Kita-Landschaft an sinkende Geburtenzahlen in Verbindung mit der Haushaltssituation. Ziel ist es, die Betreuung weiterhin sicherzustellen und gleichzeitig wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu schaffen.

Der Stadtrat hat hierzu Folgendes beschlossen:

1. Die Kita „Little Foxes“ wird geschlossen und mit der Kita „Taka-Tuka-Land“ zusammengelegt. Die Kita „Taka-Tuka-Land“ geht in die Trägerschaft der „Gesellschaft zur ganzheitlichen Bildung gGmbH Sachsen“ (GGB) über.

  • Dabei gelten verbindliche Bedingungen:
    • Die bisherigen pädagogischen Konzepte der Einrichtungen „Little Foxes“ und „Taka-Tuka-Land“ werden im Zuge der Zusammenlegung zu einem einheitlichen Gesamtkonzept verschmolzen unter Erhalt der Kernprofile (bilingual / naturwissenschaftlich).
    • Entwicklung des neuen Konzepts gemeinsam mit beiden Leitungsteams unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
    • Personalübernahme an den freien Träger GGB nur unter folgenden Bedingungen:
      • Keine betriebsbedingten Kündigungen und Standortgarantie in Frankenberg/Sa. für mindestens 5 Jahre
      • Bezahlung in Anlehnung an den TVöD, inkl. aller künftigen Steigerungen und Stufenlaufzeiten
      • Vollständige Anerkennung von Betriebszugehörigkeit und Übernahme der bestehenden Eingruppierung
      • Beide bisherigen Leitungsteams bleiben mit ihren bisherigen Verträgen und Zulagen als gleichberechtigte Leitungen bestehen
      • Mehrkosten über dem gesetzlichen Personalschlüssel hinaus trägt der freie Träger GGB
    • Der Übernahmevertrag wird dem Stadtrat vor Unterzeichnung zur Zustimmung vorgelegt.

2. Kita „Windrädchen“ (Mühlbach)

  • Die Kita bleibt bis mindestens Ende des Schuljahres 2027/28 ohne Einschränkungen geöffnet.
  • Eine neue Bewertung erfolgt im Rahmen der Kitabedarfsplanung ab Schuljahr 2028/2029.

3. Kita „Pusteblume“

  • Die Kapazität wird zum 01.08.2026 um 19 Plätze reduziert.

4. Kita „Heinzelmännchen“

  • Die Kapazität wird um 4 Plätze reduziert, um bis zu 4 Integrationsplätze für Kinder mit Behinderung zu schaffen.

5. Beschluss durch den Jugendhilfeausschuss

  • Alle Änderungen werden in die Kitabedarfsplanung des Landkreises Mittelsachsen aufgenommen und müssen vom Jugendhilfeausschuss bestätigt werden.

6. Weitere Gespräche zur Anpassung von Kapazitäten

  • Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den freien Trägern der Kitas „Heinzelmännchen“ und „Triangel“ über eine bedarfsgerechte Anpassung der Kapazitäten zu sprechen.
  • Die Ergebnisse sollen dem Stadtrat bis spätestens 4. Quartal 2026 vorgelegt werden.

Haushalt 2026

Der Stadtrat hat die Haushaltssatzung 2026 mit großer Mehrheit beschlossen.

  • Der Haushalt weist ein Defizit auf, das durch Rücklagen ausgeglichen werden kann.
  • Investitionen werden stark begrenzt, eine Haushaltssperre bleibt bestehen.
  • Die Hebesätze bleiben unverändert.
  • Die Stadt bleibt handlungsfähig, muss aber weiterhin sparen.


Bereits umgesetzt wurden u. a.:

  • Nichtbesetzung von Stellen
  • Streichung einzelner Stellen
  • Kürzung des Zuschusses an die Frankenberger Kultur gGmbH


Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplanes Wind (ROPW)

Der Planungsverband Region Chemnitz führt derzeit die öffentliche Auslegung und Beteiligung zum Entwurf des Raumordnungsplanes Wind (ROPW) durch. Das Beteiligungsverfahren läuft bis zum 06.07.2026. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde die Stadt aufgefordert, ihre Belange in Form einer Stellungnahme einzubringen und Hinweise, Anregungen sowie Bedenken zur weiteren Ausarbeitung des Planes zu benennen und zu begründen.

Im Gemeindegebiet der Stadt Frankenberg/Sa. sind im vorliegenden Entwurf zwei Windeignungsgebiete ausgewiesen. Dabei handelt es sich zum einen um das Windeignungsgebiet 27, gelegen zwischen dem Standortübungsplatz Altenhain und der Ortslage Mühlbach, sowie zum anderen um das Windeignungsgebiet 29, das östlich von Langenstriegis liegt und sich teilweise auch auf die Gemeindegebiete von Hainichen und Oederan erstreckt.

Der Regionale Planungsverband hat zur Sicherung bestehender Windenergieanlagen, die teilweise in einem Abstand von weniger als 1.000 Metern zur Wohnbebauung errichtet wurden, den Siedlungsabstand auf 600 Meter reduziert. Aus Sicht der Stadtverwaltung wird dieser Absenkung des Mindestabstandes widersprochen. Es wird die Beibehaltung eines Mindestabstandes von 1.000 Metern zur Wohnbebauung gefordert.

Darüber hinaus wird der im Entwurf enthaltenen Ausweitung des Windeignungsgebietes 29 auf das Waldgebiet „Viehwegbusch“ widersprochen. Begründet wird dies unter anderem mit der teilweisen Lage in einem Wasserschutzgebiet sowie mit dem ohnehin geringen Anteil an Waldflächen im Landkreis Mittelsachsen.

Im Rahmen eines Erweiterungsantrages der AfD-Fraktion, der mit großer Mehrheit beschlossen wurde, wurden zwei zentrale Forderungen aufgenommen: Zum einen die strikte Ablehnung einer Reduzierung des Siedlungsabstandes auf 600 Meter im Windeignungsgebiet 27 und die generelle Forderung nach Beibehaltung eines Mindestabstandes von 1.000 Metern zur Wohnbebauung. Zum anderen die kategorische Ablehnung der Ausweisung von Windeignungsflächen auf Waldflächen sowie die Forderung, Wald- und Forstflächen im gesamten Stadtgebiet sowie in allen Ortsteilen vollständig aus der Planung herauszunehmen.

In einem weiteren Beschluss entschied der Stadtrat, dass Bauanträgen für Windenergieanlagen, die eine Unterschreitung des Mindestabstandes von 1.000 Metern zur Wohnbebauung vorsehen, im gesamten Gemeindegebiet der Stadt grundsätzlich nicht zugestimmt wird.

Kommunalinvestitionskraftstärkungsverordnung – KomInvStärkVO / SaFoG-Mittel (Sachsenfonds)

Ende März 2026 beschloss das Sächsische Kabinett die Kommunalinvestitionsstärkungsverordnung (KomInvStärkVO). Der Freistaat Sachsen stellt im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2042 insgesamt 4,838 Mrd. Euro zur Finanzierung kommunaler Sachinvestitionen in die Infrastruktur bereit.

Die Stadt Frankenberg/Sa. beteiligt sich dabei am Gemeinschaftsprojekt des Landkreises für das Feuerwehrtechnische Zentrum (FTZ) Freiberg mit 155.856,13 Euro. Nach Abzug dieses Beitrags stehen der Stadt für eigene kommunale Investitionsmaßnahmen insgesamt 3.813.709,26 Euro zur Verfügung. Diese Mittel werden in drei Vierjahrestranchen bereitgestellt. Das Mindestinvestitionsvolumen je Maßnahme beträgt 250.000 Euro.

Der Stadtrat ermächtigte den Bürgermeister folgende Einzelmaßnahmen über den Sachsenfonds anzumelden.

Für die erste Tranche (2025–2028) sind vorgesehen:

  • Bauabschnitt Amalienstraße 4/5
  • Feuerwehr Irbersdorf (teilweise fortgeführt in der zweiten Tranche)
  • Bauhof Hammerberg
  • Martin-Luther-Gymnasium
  • Gemeinschaftsmaßnahme an der B 169 (LASuV), einschließlich Gehwege und Parkplatz Wiesengrund


Für die zweite Tranche ist insbesondere der Umbau der Feuerwehr Irbersdorf vorgesehen. Zusätzlich sollen Maßnahmen in der Siedlung Lützelhöhe sowie in der Astrid-Lindgren-Grundschule im Zusammenhang mit dem Start-Chancen-Programm umgesetzt werden.

Für die dritte Tranche (2033–2036) schlägt die Verwaltung die Sanierung des Freibades Sachsenburg sowie den zweiten Bauabschnitt der Lerchenstraße vor.

Darüber hinaus besteht insbesondere im Bereich des Straßenbaus ein erheblicher Investitionsbedarf, der allein über die Mittel des Sachsenfonds nicht vollständig abgedeckt werden kann. Beispiele hierfür sind die Sanierung der Feldstraße/Gartenstraße sowie weiterer innerstädtischer Straßen.

Spenden für den Marktbrunnen

Im Jahr 2025 wurden für die Instandsetzung des Marktbrunnens umfangreiche Spenden aus der Bürgerschaft sowie von Unternehmen eingeworben. Nach Abschluss der Maßnahme verbleibt ein zweckgebundener Restbetrag in Höhe von 3.322,52 Euro.

Die Fraktionen wurden aufgefordert, Vorschläge zur weiteren Verwendung der Mittel einzubringen. Der Stadtrat beschloss einstimmig, die verbleibenden Spendengelder in Höhe von 3.322,52 Euro für die Sanierung der Inschrift des Mahnmals im Volkspark zu verwenden.

Pressestelle
Stadt Frankenberg/Sa.

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