Öffnungszeiten
Mo - Fr: 08:00 - 20:00 Uhr
Sa: 12:00 - 08:00 Uhr
So: 08:00 - 08:00 Uhr
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Herzlich willkommen in der Garnisonsstadt Frankenberg/Sa.
Gewerbe (selbstständige Tätigkeit) muss zwingend bei der Behörde angezeigt werden.
Ob Sie handgefertigte Produkte online verkaufen, Fotoshootings durchführen oder digitale Dienstleistungen (Content Creator) anbieten, entscheidend ist nicht die Art der Tätigkeit, sondern ob sie, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Sobald Ihr Hobby, dauerhaft Einnahmen erzielt oder Sie aktiv Werbung machen, gilt es in der Regel als gewerbliche Tätigkeit. Die Höhe der Einnahmen spielt dabei keine entscheidende Rolle.
Eine Gewerbeanmeldung ist in Deutschland zwingend erforderlich, sobald eine selbstständige, erlaubte Tätigkeit nachhaltig (auf Dauer ausgelegt) und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Eine Ausnahme bilden sogenannte freiberufliche Tätigkeiten, beispielsweise bei Ärzten, Künstlern oder anderen freien Berufen.
Die Gewinnerzielungsabsicht bedeutet, dass das Ziel verfolgt wird, langfristig mehr Einnahmen (unabhängig von der Höhe des Umsatzes) als Ausgaben zu erzielen, um Gewinn zu erwirtschaften. In solchen Fällen ist eine Gewerbeanmeldung verpflichtend.
Die Gewerbean-, um- oder abmeldung erfolgt über das zuständige Gewerbeamt, welches im Bürgerservice, Markt 18, angesiedelt ist. Die Abwicklung kann persönlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen. Die Anmeldung (Gewerbe-Anmeldung nach § 14 oder 55c GewO) muss gleichzeitig mit Beginn des Betriebs erfolgen. Dies gilt für Hauptniederlassungen, Zweigniederlassungen und unselbstständige Zweigstellen. Benötigte Unterlagen für die Anmeldung sind Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung), Handelsregisterauszug (falls das Unternehmen eingetragen ist), ggf. eine schriftliche Vollmacht, bei erlaubnispflichtigen Gewerben der Erlaubnisnachweis, ausländische Staatsangehörige benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung. Sie können das Formular (GewA 1) vor Ort persönlich ausfüllen und einreichen oder schriftlich per Post sowie elektronisch senden.
Ändert sich der Betrieb (Verlegung, Tätigkeit), muss eine Gewerbe-Ummeldung erfolgen. Eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist dem Arbeitgeber meist anzuzeigen, sofern der Arbeitsvertrag dies vorsieht oder Konkurrenz entsteht.
Bei einer Beendigung oder Wegzug in eine andere Gemeinde ist eine Gewerbe-Abmeldung notwendig. Auch wenn die Gewerbeanmeldung zunächst kompliziert erscheinen mag, ist sie ein wichtiger Schritt, um unternehmerische Tätigkeiten rechtlich korrekt und erfolgreich umzusetzen.
Nutzen Sie die bereitgestellten Informationen, die eigene Idee oder Leidenschaft in ein erfolgreiches Geschäft zu entwickeln und Ihre Passion in ein florierendes Geschäft zu verwandeln!
Gerne können Sie auch einen Termin vereinbaren oder zu unseren Öffnungszeiten bei uns vorbeikommen, um weitere Informationen zu erhalten.
Ihr Gewerbeamt
Stadt Frankenberg/Sa.
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