Blick in das Storchennest
Europa fördert Frankenberg
Kitaplatz - Online
Wohnen in Frankenberg
Bibliothek - Online
Apotheken Notdienst

Öffnungszeiten
Mo - Fr: 08:00 - 20:00 Uhr
Sa: 12:00 - 08:00 Uhr
So: 08:00 - 08:00 Uhr

Löwen Apotheke
Markt 16
09669
Frankenberg/Sachsen
Telefon: 037206 - 2222
Frankenberger Kultur gGmbH
Veranstaltungen
- + Februar 2026 [aktMonat=1] anzeigen
Februar 2026
MoDiMiDoFrSaSo
1
2345678
9101112131415
16171819202122
232425262728
Firmendatenbank Frankenberg/Sa.

Herzlich willkommen in der Garnisonsstadt Frankenberg/Sa.

13.02.2026 - Entwurf der kommunalen Wärmeplanung

Veröffentlichung des Entwurfs der kommunalen Wärmeplanung Stadt Frankenberg/Sa.

im Zeitraum vom 13.02.2026 bis einschließlich 20.03.2026.

Die Stadt Frankenberg/Sa. veröffentlicht den Entwurf der kommunalen Wärmeplanung und stellt damit einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer klimaneutralen und zukunftssicheren Wärmeversorgung vor.

Die Wärmeplanung basiert auf den Vorgaben des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG), das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Das Gesetz definiert u.a. umfassende Anforderungen an die Erstellung kommunaler Wärmepläne und legt auch fest, dass die Öffentlichkeit sowie relevante Akteure zu beteiligen sind. Ein zentraler Bestandteil ist dabei § 7 WPG, der die Beteiligung der Öffentlichkeit, von Trägern öffentlicher Belange, Netzbetreibern sowie weiteren natürlichen und juristischen Personen verbindlich vorschreibt. Die Beteiligung stellt sicher, dass lokales Wissen, Expertise und Interessen in die Wärmeplanung einfließen und so eine breite Akzeptanz gefördert wird.

Der nun vorliegende Entwurf enthält unter anderem:

  • eine detaillierte Bestandsanalyse der aktuellen Wärmeinfrastruktur,
  • eine Potenzialanalyse erneuerbarer Energien und Abwärme,
  • strategische Zielszenarien zur klimafreundlichen Transformation der Wärmeversorgung
  • sowie eine Umsetzungsstrategie.


Gemäß § 13 Absatz 4 WPG wird nun die formale Beteiligungsphase eingeleitet. Der Entwurf liegt für mindestens 30 Tage öffentlich aus, innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Bürgerinnen und Bürger, Institutionen, Verbände, Unternehmen und weitere Interessenvertreter sind somit eingeladen, den Entwurf einzusehen und Rückmeldungen einzubringen. Die Hinweise aus der Beteiligungsphase werden sorgfältig geprüft und fließen in die Erstellung der finalen Fassung des Wärmeplans ein.

Der Entwurf ist ab sofort online verfügbar auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter dem Titel „Öffentliche Auslegung des Entwurfs kommunale Wärmeplanung Stadt Frankenberg/Sa.“ und auch bei der Stadtverwaltung Frankenberg/Sa., Markt 15 in 09669 Frankenberg, Amt für Bauaufgaben, SB Stadtplanung Zi. 208 zu den nachfolgen genannten Öffnungszeiten:

montags, mittwochs:          nach Terminvereinbarung
dienstags:                              09:00 – 12:00 Uhr u. 13:00 – 16:00 Uhr
donnerstags:                         09:00 – 12:00 Uhr u. 13:00 – 18:00 Uhr
freitags:                                  09:00 Uhr – 12:00 Uhr

sowie auf der städtischen Homepage unter https://www.frankenberg-sachsen.de/Buerger/buergerbeteiligung/ einsehbar.

Während der Auslegungsfrist vom 13.02.2026 bis zum 20.03.2026 können von jedermann Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zum Planentwurf über das Beteiligungsportal sowie schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Frankenberg/Sa. deren Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalte für die Rechtmäßigkeit des kommunalen Wärmeplanes nicht von Bedeutung ist.

  

Oliver Gerstner
Bürgermeister
Stadt Frankenberg/Sa.

Weitere Interessante Meldungen finden Sie auch in unseren anderen News Kategorien.