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Im Rahmen der Verkehrssicherheit und sichere Schulwege wird im Bereich der Max-Kästner-Straße, zwischen Amalienstraße und Badstraße, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet. Die StVO-Novelle eröffnet den Kommunen neue Möglichkeiten die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Unter anderem wurden in den Katalog sensibler Einrichtungen und Bereiche auch die Fußgängerüberwege aufgenommen.
Somit ist nun auch eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in Bereichen von Fußgängerüberwegen vereinfacht möglich. Dies setzt die Stadt Frankenberg/Sa. im Bereich Bildungszentrum nun um.
Pressestelle
Stadt Frankenberg/Sa.
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