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10.10.2025 - Mitteilung der Bundeswehr

Der Standortübungsplatz (StOÜbPl) FRANKENBERG/Sa. besteht aus den Platzteilen DITTERSBACH an der Freiberger Straße und ALTENHAIN an der B 180. Der StOÜbPl ist militärischer Sicherheitsbereich und durch Schilder und Absperrschranken als solcher gekennzeichnet. Das Betreten des Standortübungsplatzes durch Unbefugte ist verboten. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 114 OwiG (Ordnungswidrigkeitsgesetz) dar und werden verfolgt.

Im Interesse der Sicherheit aller Bürger weise ich als Standortältester des Standortes FRANKENBERG/Sa. nachfolgend auf die geltenden Bestimmungen hin:

  • Aufgezogene rote Warnflaggen bedeuten, dass Schießbetrieb  stattfindet. Den Anweisungen zusätzlich eingesetzter Absperrposten ist strikt Folge zu leisten.
  • Das Betreten, Befahren, Aufsammeln von Holz und Sammeln von Pilzen ist auf beiden Platzteilen untersagt.
  • Das Berühren und die Aufnahme von Munition und Munitionsteilen sowie das Aneignen oder Beschädigen von auf den Platzteilen befindlichem Gerät oder Einrichtungen ist verboten.


Besonders Kinder sind beim unbefugten Betreten erheblichen Gefahren ausgesetzt, so dass ich die zusätzliche Bekanntgabe dieser Mitteilung in den Schulen durch das Lehrpersonal empfehle.

Darüber hinaus gilt im Verbund mit der Stadt FRANKENBERG/Sa. unser besonderes Augenmerk der Verbesserung des Umweltschutzes im Standort und auf den Standortübungsplätzen.  Die sachgemäße Entsorgung von Müll und Schrott erfolgt in Zuständigkeit der Kommunen.  Jegliche Ablagerung von Schrott, Müll oder Gartenabfällen und Grünschnitt auf beiden Platzteilen des Standortübungsplatzes FRANKENBERG/Sa. ist verboten!

Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht und polizeilich verfolgt.


Faul
Oberst

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