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Bekanntmachungen

Hier finden Sie aktuelle Bekanntmachungen der Stadt Frankenberg/Sa.

Kinderbetreuungs- und Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen

Bekanntmachung der Höhe der Elternbeiträge ab 01.10.2025

Aufhebungssatzung über die Betriebssatzung des Eigenbetriebes "Immobilien der Stadt Frankenberg/Sa."

Aufhebungssatzung zur Satzung der Stadt Frankenberg/Sa. über die Betriebssatzung des Eigenbetriebes "Immobilien der Stadt Frankenberg/Sa."

Information zur Auslegung des Hochwasserrisikomanagementplans

Öffentliche Auslegung „Hochwasserrisikomanagementplan für den Mühlbach einschließlich der Gewässer Hausdorfer Bach, Altenhainer Bach, Lützelbach, Sachsenburger Bach“ gemäß § 71 Abs. 4 SächsWG im Zeitraum vom 07. Juli 2025 bis einschließlich 17. August 2025.

Als Grundlage für weiterführende Planungen zum Hochwasserschutz an den oben genannten Gewässern II. Ordnung hat die Stadt Frankenberg/Sa. die Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen beauftragt. Die Entwurfsplanungen, bestehend aus den Erläuterungsberichten mit den Anlagen und Anhängen, inkl. festgelegter, angemessener Ziele sowie möglicher Vorsorgemaßnahmen, liegen nun vor. Gemäß § 71 Abs. 4 SächsWG ist die Entwurfsplanung zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit für die Dauer von mindestens einem Monat öffentlich auszulegen.

Die Stadt Frankenberg/Sa. macht die öffentliche Auslegung des Entwurfs des „Hochwasserrisikomanagementplanes Mühlbach einschließlich der Gewässer Hausdorfer Bach, Altenhainer Bach, Lützelbach, Sachsenburger Bach“ hiermit bekannt. Die Planunterlagen, erstellt durch das Ingenieurbüro Bauer Tiefbauplanung GmbH, Industriestraße 1 in 08280 Aue, sind während der Auslegungsfrist zu jedermanns Einsicht in den nachfolgend genannten Dienststellen einsehbar.

Stadtverwaltung Frankenberg im Rathaus der Stadt Frankenberg/Sa., Markt 15 in 09669 Frankenberg, Amt für Bauaufgaben, Zi. 208.

montags, mittwochs

nach Terminvereinbarung

dienstags

09:00 – 12:00 Uhr u. 13:00 – 16:00 Uhr

donnerstags

09:00 – 12:00 Uhr u. 13:00 – 18:00 Uhr

freitags

09:00 – 12:00 Uhr



Landratsamt Mittelsachsen, Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft, Dienstgebäude Leipziger Straße 4, 09599 Freiberg, Zi. A 203.

montags, mittwochs, freitags

nach Terminvereinbarung

dienstags

09:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 – 18:00 Uhr

donnerstags

09:00 – 12:00 Uhr u. 13:00 – 16:00 Uhr

 

Während der Auslegungsfrist und bis zwei Wochen nach Ablauf des Auslegungszeitraumes (31.08.2025) können von jedermann Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Frankenberg/Sa. deren Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalte für die Rechtmäßigkeit des Entwurfes der Hochwasserrisikomanagementplanung des Mühlbaches nicht von Bedeutung ist.

 

Hinweis: Der Hochwasserrisikomanagementplan steht auch digital zum download zur Verfügung. 
Link: https://login.yoursecurecloud.de/d/9f1428b5bf5b4052803b/

 

Stadt Frankenberg/Sa.

Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Frankenberg/Sa.

Öffentliche Bekanntgabe zum Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Frankenberg/Sa. und zur öffentlichen Auslegung des Jahresabschlusses der Stadt Frankenberg/Sa.

Die Finanzverwaltung gibt bekannt, dass hiermit gemäß § 88 c Abs. 3 der Sächsischen Gemeindeordnung in der jeweils gültigen Fassung der Beschluss des Stadtrates Nr. 2.2-309/2025/1 vom 25.06.2025 zur Feststellung des Jahresabschlusses 2022 öffentlich bekannt gemacht wird. Der Beschluss lautet wie folgt:

  1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 in der vorliegenden Fassung, einschließlich Anhang, Anlagen-, Forderungs- und Verbindlichkeitenübersicht sowie Rechenschaftsbericht wird mit folgenden Eckwerten festgestellt: 


    • Bilanzsumme

      181.412.824,68 Euro

    • Basiskapital

      100.770.483,97 Euro

    • Verbindlichkeiten


        -davon Kreditverbindlichkeiten

        11.472.657,49 Euro

          4.960.655,22 Euro

    • Zahlungsmittelsaldo aus lfd. Verwaltung

             937.664,33 Euro

    • Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit

         -3.006.341,94 Euro

    • Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit

            -268.566,58 Euro

    • Veränderung des Finanzmittelbestandes im HHJ

         -2.337.244,19 Euro

    • Gesamtergebnis als Überschuss oder Fehlbetrag

         -2.390.500,15 Euro

    • Verrechnung Fehlbeträge mit dem Basiskapital gem. § 72 Abs. 3 S. 3 SächsGemO

          3.258.437,61 Euro

    • Verbleibendes Gesamtergebnis

             867.937,46 Euro

 

  1. Der verrechnungsfähige Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis i. H. v. 3.544.261,75 Euro vermindert um den nicht verrechnungsfähigen Fehlbetrag im Sonderergebnis (Überschuss) i. H. v. 285.824,14 Euro, wird gemäß § 72 Abs. 3 S. 3 SächsGemO mit dem Basiskapital verrechnet.
  2. Der Überschuss des Sonderergebnisses i. H. v. 979.386,05 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.
  3. Der Fehlbetrag des Gesamtergebnisses i. H. v. 111.448,59 Euro wird mit der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses verrechnet.

 

Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang liegt ab dem Tag der Bekanntmachung im Rathaus in 09669 Frankenberg/Sa., Markt 15, Finanzverwaltung, Zi. 218 während der Öffnungszeiten (Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr, Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr sowie Donnerstag von 13.00 - 18.00 Uhr) zur dauerhaften Einsichtnahme öffentlich aus und wird zur elektronischen Einsichtnahme auf der Homepage der Stadt Frankenberg/Sa. zur Verfügung gestellt.

 

Uhlmann
Fachbedienstete für Finanzen

Allgemeinverfügung über das Mitbringen von alkoholischen Getränken und Glasflaschen zum Stadtfest

Allgemeinverfügung der Stadt Frankenberg/Sa. über das Mitbringen von alkoholischen Getränken und Glasflaschen oder Glasbehältnissen zum Stadtfest (vom 07.05.2025).

Benutzungsordnung für das Freibad Sachsenburg

Die Haus- und Badeordnung tritt zum 01.06.2025 in Kraft.

Entgeltordnung Freibad Sachsenburg

Die Entgeltordnung für das Freibad Sachsenburg tritt zum 01.06.2025 in Kraft. 

Bekanntmachung Betriebskosten Kindertageseinrichtungen 2024
2. Änderung der Entgeltordnung für Inanspruchnahme von Leistungen des Bauhofes

Entgeltordnung der Stadt Frankenberg/Sa. für die Inanspruchnahme von Leistungen des Bauhofes - 2. Änderung. (Gültig ab 01.01.2025)

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sportstätten der Stadt Frankenberg/Sa.

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sportstätten der Stadt Frankenberg/Sa. (Gültig ab 01.03.2025)

Feuerwehrgebührensatzung

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Frankenberg/Sa. (Feuerwehrgebührensatzung gültig ab 17.01.2025)

Wahlbekanntmachungen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025