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12.03.2026 - Anliegerpflichten
Allmählich hält der Frühling Einzug. Zahlreiche Bürger sind bereits mit dem Frühjahrsputz beschäftigt, um den Garten oder die Wohnung von Schmutzecken zu befreien. Das Ordnungsamt erinnert daher an die Erfüllung der Anliegerpflichten, die sich aus der Straßenreinigungssatzung ergeben. Bitte denken sie an die ordnungsgemäße Reinigung der Gehwege. Dazu gehört die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Laub bzw. Verunreinigungen jeder Art sowie die Beseitigung von Wildwuchs. Vielen Dank!
Ordnungsamt
Stadt Frankenberg/Sa.
