Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.
Tel.: + 49 37206 64 - 0
Fax: + 49 37206 64 – 1109
E-Mail:
info@frankenberg-sachsen.de
Rathaus
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.
Stadthaus "Ross"
Markt 18
09669 Frankenberg/Sa.
Das Rathaus, Markt 15 (Bürgermeister / Bauverwaltung / Liegenschaften / Finanzen / Steuern / Vollstreckung / SG BVS) und das Stadthaus, Markt 18 (Bürgerservice mit Einwohnermeldeamt / Standesamt / Gewerbeamt / Ordnungsamt / Verkehrsamt / Friedhofsverwaltung / Stadtarchiv):
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Montag: |
geschlossen |
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Dienstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
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geschlossen |
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Donnerstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
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Freitag: |
09:00 - 12:00 Uhr |
Sowie Termine nach Vereinbarung.
Die Stadtbibliothek im Stadthaus,
Markt 18:
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Montag: |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
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Dienstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
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Mittwoch: |
geschlossen |
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Donnerstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und |
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Freitag: |
09:00 - 12:00 Uhr |
Schulbibliothek: Montag 12.00 - 16.00 Uhr
Die Zentrale Rufnummer lautet 037206 - 641105.
Für die Nutzung des Stadtarchivs bitten wir ebenfalls um telefonische Anmeldung unter 037206 - 641215.
Die Tourist-Information am Markt ist geöffnet:
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Montag: |
09.00 - 12.00 Uhr |
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Dienstag: |
09.00 – 12.00 Uhr und |
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Mittwoch: |
09.00 - 12.00 Uhr |
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Donnerstag: |
09.00 – 12.00 Uhr und |
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Freitag: |
09.00 - 12.00 Uhr |
Bauhof - telefonische Erreichbarkeit:
037206 - 2576 oder 2099
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Montag: |
07.00 - 10.00 Uhr und |
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Dienstag: |
13.00 - 14.30 Uhr |
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Mittwoch: |
08.00 - 10.00 Uhr |
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Donnerstag: |
08.00 - 10.00 Uhr und |
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Freitag: |
08.00 - 09.00 Uhr |
Hinweise außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit per E-Mail an: bauhof@frankenberg-sachsen.de oder über den Mängelmelder der Stadt Frankenberg/Sa..
Jeder Baum zählt...könnte man sagen.
Deshalb ist es mehr denn je keine gute Idee, einfach die Motorsäge herauszuholen und einen störenden Baum zu fällen – auch nicht, wenn es der eigene Garten ist.
Um den Baumbestand auf privaten Grundstücken zu erhalten, haben alle Kommunen und Kreise hierzulande Baumschutzverordnungen erlassen. Grundsätzlich ist es verboten, Bäume ohne Genehmigung zu fällen oder zu zerstören. Doch es gibt Sonderregelungen, die festlegen, unter welchen Bedingungen ein Baum auf einem Privatgrundstück gefällt werden darf.
Welche Vorschriften zu beachten sind, ist in den Gemeinden einzusehen und zu erfragen. Widerrechtliches Baumfällen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen bestraft werden kann.
Auch in der Stadt Frankenberg/Sa. gibt es eine Baumschutzsatzung, in dieser wird geregelt unter welchen Bedingungen und vor allem wann Bäume gefällt werden dürfen. Diese Satzung finden Sie auf der Internetseite der Stadt unter der Rubrik Bürgerservice / Satzungen.
Paragraf § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besagt, dass in der Zeit vom 1. März bis 30. September des Jahres das Baumfällen gesetzlich untersagt ist und schließt Privatgrundstücke mit ein. In diesem Zeitraum dürfen lediglich formgebende Schnitte durchgeführt werden oder Maßnahmen, die der Pflege von Pflanzen und Bäumen dienen.
Die Baumschutzsatzung Frankenberg/Sa. besagt, dass im Zeitraum von 01. Oktober eines Jahres bis 28. Februar des darauffolgenden Jahres, mit Stellung eines Antrages auf Erteilung einer Baumfällgenehmigung, die Beseitigung von Gehölzen, nach festgelegten Bedingungen möglich ist. Einen Antrag auf Baumfällung kann nur vom Flurstückeigentümer selbst gestellt werden.
Die Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite der Stadt unter der Rubrik Bürgerservice / Formulare / Antrag auf Erteilung einer Baumfällgenehmigung.
Weitere Fragen können Sie auch telefonisch an den städtischen Bauhof (037206 – 2576) der Stadt Frankenberg/Sa. richten.
Jana Hilger
Sachbearbeiterin Garten- und Landschaftsbau
(Dipl. Ing. FH Landespflege- Landschaftsplanung
FLL-zertifizierte Baumkontrolleurin)

