Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.
Tel.: + 49 37206 64 - 0
Fax: + 49 37206 64 – 1109
E-Mail:
info@frankenberg-sachsen.de
Rathaus
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.
Stadthaus "Ross"
Markt 18
09669 Frankenberg/Sa.
Der Zutritt ins Rathaus ist ab sofort zu den Öffnungszeiten wieder ohne Zugangsbeschränkung möglich. Für das Stadthaus, insbesondere für den Bereich Bürgerservice, ist weiterhin der Zugang nur nach Terminvereinbarung oder in Notfällen möglich.
Trotz der Lockerungen bitten wir aufgrund der aktuell hohen Ansteckungszahlen, das persönliche Aufsuchen der Stadtverwaltung weiterhin auf ein notwendiges Maß zu beschränken und Angelegenheiten, soweit möglich, telefonisch oder per E-Mail zu erledigen.
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag: |
geschlossen |
Dienstag: |
09:00 – 12:00 Uhr |
Mittwoch: |
geschlossen |
Donnerstag: |
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr |
Freitag: |
09:00 – 12:00 Uhr |
Terminvereinbarungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist möglich.
Stadthaus - Markt 18
Bürgerservice
Stadtarchiv:
Montag |
09.00 – 12.00 Uhr - Annahmeschluss 11.30 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig) |
Dienstag |
13.00 – 17.30 Uhr - Annahmeschluss 17.00 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig) |
Mittwoch |
geschlossen |
Donnerstag |
13.00 – 17.30 Uhr - Annahmeschluss 17.00 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig) |
Freitag |
09.00 – 12.00 Uhr - Annahmeschluss 11.30 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig) |
Bitte vereinbaren Sie insbesondere für den Bereich Bürgerservice (Ordnungsamt, Friedhofsverwaltung, Standesamt, Gewerbeamt, Einwohnermeldeamt, Verkehrsamt) rechtzeitig einen Termin unter der Rufnummer 037206 - 641227 / 641228 / 641222.
Stadthaus Markt 18
Kinder- und Erwachsenenbibliothek:
Montag |
09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr |
Dienstag |
09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr |
Mittwoch |
Geschlossen |
Donnerstag |
09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr |
Freitag |
09.00 – 12.00 Uhr |
Die Zentrale Rufnummer lautet 037206 - 641105.
Für die Nutzung des Stadtarchivs bitten wir ebenfalls um telefonische Anmeldung unter 037206 - 641215.
Die Tourist-Information am Markt ist geöffnet:
Mo/Di/Mi/Do/Fr von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Di + Do zusätzlich von 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Veröffentlichung der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 24.05.2017
Öffentlicher Teil
TOP 4 |
Beschluss zur Besetzung des Aufsichtsrates der "Landesgartenschau Frankenberg/Sa. gGmbH" (Tischvorlage) |
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Frankenberg/Sa. bestellt nach der Abberufung von Frau Friedrich aus dem Aufsichtsrat der „Landesgartenschau Frankenberg/Sa. gemeinnützigen GmbH“ Herrn Andreas Graf, Bürgermeister der Gemeinde Lichtenau, als Nachfolger in den Aufsichtsrat.
TOP 5 |
Beschluss zur Änderung der Besetzung der Ausschüsse |
Beschluss
Der Stadtrat bestimmt die Besetzung der Ausschüsse wie folgt:
Hauptausschuss
Mitglied: Ralf Neumann
Stellvertreter bisher: Hans-Joachim Scheppler
Stellvertreter neu: Frank Matolepszy
Technischer Ausschuss
Mitglied bisher: Hans-Joachim Scheppler
Mitglied neu: Frank Matolepszy
Stellvertreter: Dorothea Canzler
Betriebsausschuss Eigenbetrieb Immobilien
Mitglied: Günter Adam
Stellvertreter bisher: Hans-Joachim Scheppler
Stellvertreter neu: Frank Matolepszy
TOP 6 |
Beschluss zum Vertragsabschluss zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Gebäude Humboldtstraße 25 |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, die Durchführung der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Gebäude Humboldtstraße 25 in Frankenberg/Sa. mit einen Förderzuschuss in Höhe von maximal 651.653,07 €, einschließlich eines Eigenanteils der Stadt von maximal 130.330,61 €, aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz, zu fördern.
Die Förderung erfolgt auf der Basis eines zwischen der Stadt und der Eigentümerin, der Theramelica GmbH abzuschließenden Vertrages, der die Konditionen der Förderung im Einzelnen regelt.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des In-Kraft-Tretens des Haushaltsplans 2017.
TOP 7 |
Beschluss zur Aufhebung des Beschlusses zum Verfahren der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 Gewerbegebiet "Mühlbacher Straße" |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dass der Aufstellungsbeschluss 3.1-330/2014/1 und der Aufstellungsänderungsbeschluss 3.1-386/2015/1 zum Verfahren der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12, Gewerbegebiet Mühlbacher Straße, aufgehoben werden.
Der Beschluss zur Einstellung des Verfahrens zur 4. Änderung des Plans ist ortsüblich bekannt zu machen.
TOP 8 |
Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 18 "Zschopauaue / Landesgartenschau" |
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Frankenberg/Sa. beschließt die Änderung des Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes "Nr. 18 Zschopautal/Landesgartenschau" (Änderung zu den Aufstellungsbeschlüssen 3.0-299/2014/1 und 3.1-374/2015). Dieser erstreckt sich nunmehr in Abstand vom Mühlgraben zum Kreuzungspunkt der B 169 mit der B 180 die Bebauung am Auenweg einschließend, dann weiter die B 169 bis zum Grundstück Äußere Chemnitzer Straße 24 und den Fluss entlang wieder zurück.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 8,11 ha und soll die Ziele zur Landesgartenschau 2019 und die Entwicklung der Zschopauaue im näheren Bereich sichern. Im einzelnen sind folgende Flurstücke betroffen: Gemarkung Frankenberg: 1426/2; 1426/3; 1426/4; 1435; 1436/1; 1437, teilweise; 1438; 1439; 1440; 1441; 1442/1; 1442/2 1443; 1444; 1445; 1446; 1447/1; 1447/2; 1448; 1451/1, teilweise; 1497/2; 1497/3; 1497/4; 1497/5; 1497/6; 1497/7; Gemarkung Gunnersdorf: 246/1; 247; 247/a; 247/d; 250/5; 250/6; 250/8; 250/9; 284/2; 284/3; 285/1; 285/2; 286/1; 286/7; 286/8; 286/9; 286/10; 286/11; 288/1.
Der geänderte Geltungsbereich ist auf dem der Anlage beigegebenen Lageplan genau umgrenzt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
TOP 9 |
Beschluss der 1. Änderungssatzung zur Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 18 "Zschopauaue / Landesgartenschau" |
Beschluss
Satzung zur Änderung der Satzung über eine Veränderungssperre
- Der Stadtrat der Stadt Frankenberg/Sa. fasst auf Grund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I Nr. 52 S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) und § 4 Sächsische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekannt-machung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (SächsGVBl. S. 652) den Beschluss, dass die vom Stadtrat am 18. November 2014 beschlossene und mit Bekanntmachung am 15. Juli 2016 im Amtsblatt 13/2016 in Kraft getretene Satzung über die Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet Nr. 18 „Zschopauaue / Lisema“ wie folgt geändert wird:
Artikel 1
Änderungsbestimmungen
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre wird im § 2 neu festgelegt.
§ 2
Räumlicher Geltungsbereich
Die Veränderungssperre umfasst ca. eine Fläche von 8,11 ha und soll die Ziele zur Landesgartenschau 2019 und die Entwicklung der Zschopauaue im näheren Bereich sichern. Im einzelnen sind folgende Flurstücke betroffen: Gemarkung Frankenberg: 1426/2; 1426/3; 1426/4; 1435; 1436/1; 1437, teilweise; 1438; 1439; 1440; 1441; 1442/1; 1442/2 1443; 1444; 1445; 1446; 1447/1; 1447/2; 1448; 1451/1, teilweise; 1497/2; 1497/3; 1497/4; 1497/5; 1497/6; 1497/7; Gemarkung Gunnersdorf: 246/1; 247; 247/a; 247/d; 250/5; 250/6; 250/8; 250/9; 284/2; 284/3; 285/1; 285/2; 286/1; 286/7; 286/8; 286/9; 286/10; 286/11; 288/1. Der Satzungsbereich ist im beigegebenen Lageplan umgrenzend dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Die Satzung zur Änderung der Veränderungssperre tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft.
TOP 10 |
Beschluss zur Aufhebung des Beschlusses 141/2005 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Beschlusses 141/2005 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „An der Bahn“ vom 21. September 2005.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
TOP 12 |
Beschluss zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Sachsenpark" Dittersbach |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sachsenpark“ Dittersbach Baugebiet I Bauabschnitt 3 + 4 in Bezug auf die Errichtung einer Einfriedung als Metallzaun aus Doppelstab-Mattenelementen mit einer Höhe von 1,80 m anstelle der im Punkt 2.5.1 des Grünordnungsplans zum Baugebiet vorgeschriebene Einfriedung zu öffentlichen Flächen in Form eines Holzzaunes mit senkrechten Zaunelementen in einer Höhe von 1,00 bis 1,40 Meter und einem Bodenabstand von 10 cm für das Grundstück Sachsenburger Weg 34, Flurstücke 257/81 und 257/82, beide Gemarkung Dittersbach, zuzustimmen.
TOP 13 |
Beschluss zur Veräußerung des Flurstücks 1173/1 Gemarkung Frankenberg |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Veräußerung des Flurstücks 1173/1 Gemarkung Frankenberg zum Kaufpreis in Höhe von 78.750,- € an Herrn Martin Hartig aus Lichtenau.
TOP 14 |
Beschluss zur Vergabe für die Errichtung einer LED-Beleuchtung im Martin-Luther-Gymnasium, Haus I |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, der Fa. Beyer & Lohs GmbH aus Frankenberg/Sa. den Zuschlag für die Errichtung einer LED-Beleuchtung im Martin-Luther-Gymnasium, Haus I in Höhe von 154.583,95 € zu erteilen.