Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.
Tel.: + 49 37206 64 - 0
Fax: + 49 37206 64 – 1109
E-Mail:
info@frankenberg-sachsen.de
Rathaus
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.
Stadthaus "Ross"
Markt 18
09669 Frankenberg/Sa.
Der Zutritt ins Rathaus ist ab sofort zu den Öffnungszeiten wieder ohne Zugangsbeschränkung möglich. Für das Stadthaus, insbesondere für den Bereich Bürgerservice, ist weiterhin der Zugang nur nach Terminvereinbarung oder in Notfällen möglich.
Trotz der Lockerungen bitten wir aufgrund der aktuell hohen Ansteckungszahlen, das persönliche Aufsuchen der Stadtverwaltung weiterhin auf ein notwendiges Maß zu beschränken und Angelegenheiten, soweit möglich, telefonisch oder per E-Mail zu erledigen.
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag: |
geschlossen |
Dienstag: |
09:00 – 12:00 Uhr |
Mittwoch: |
geschlossen |
Donnerstag: |
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr |
Freitag: |
09:00 – 12:00 Uhr |
Terminvereinbarungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist möglich.
Stadthaus - Markt 18
Bürgerservice
Stadtarchiv:
Montag |
09.00 – 12.00 Uhr - Annahmeschluss 11.30 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig) |
Dienstag |
13.00 – 17.30 Uhr - Annahmeschluss 17.00 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig) |
Mittwoch |
geschlossen |
Donnerstag |
13.00 – 17.30 Uhr - Annahmeschluss 17.00 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig) |
Freitag |
09.00 – 12.00 Uhr - Annahmeschluss 11.30 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig) |
Bitte vereinbaren Sie insbesondere für den Bereich Bürgerservice (Ordnungsamt, Friedhofsverwaltung, Standesamt, Gewerbeamt, Einwohnermeldeamt, Verkehrsamt) rechtzeitig einen Termin unter der Rufnummer 037206 - 641227 / 641228 / 641222.
Stadthaus Markt 18
Kinder- und Erwachsenenbibliothek:
Montag |
09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr |
Dienstag |
09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr |
Mittwoch |
Geschlossen |
Donnerstag |
09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr |
Freitag |
09.00 – 12.00 Uhr |
Die Zentrale Rufnummer lautet 037206 - 641105.
Für die Nutzung des Stadtarchivs bitten wir ebenfalls um telefonische Anmeldung unter 037206 - 641215.
Die Tourist-Information am Markt ist geöffnet:
Mo/Di/Mi/Do/Fr von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Di + Do zusätzlich von 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Einseitiger Gehweg: Wer muss im Winter Schnee und Eis räumen?
Im April 2016 wurde die derzeit gültige Straßenreinigungssatzung der Stadt Frankenberg/Sa. beschlossen. In dieser sind im § 8 Abs. 2 Änderungen zur vorhergehenden Satzung bezüglich des Winterdienstes festgeschrieben, die noch nicht von allen Anliegern wahrgenommen bzw. beachtet werden.
So heißt es wörtlich:
„Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung des Gehweges verpflichtet.
In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet.“
D.h. bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke für die Erfüllung der Räum- und Streupflicht verantwortlich. Hier erfolgt ein jährlicher Wechsel.
Der Gehweg ist von Schnee und Eis zu befreien und zu streuen. Ein Durchgang für Fußgänger zur Straße muss geschaffen werden.
Einfahrten sind Privatsache und bei Bedarf vom jeweiligen Eigentümer freizumachen.
Mit der Aufteilung dieser Verpflichtung auf alle Anlieger der Straße sollte eine annähernde Gleichbehandlung geschaffen werden.
Die Verkehrssicherungspflicht bei Schnee, Eis und Glätte muss für jeden Anlieger Verpflichtung sein.
SG Technische Dienste und Ordnungsamt