Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.
Tel.: + 49 37206 64 - 0
Fax: + 49 37206 64 – 1109
E-Mail:
info@frankenberg-sachsen.de
Rathaus
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.
Stadthaus "Ross"
Markt 18
09669 Frankenberg/Sa.
Der Zutritt ins Rathaus ist ab sofort zu den Öffnungszeiten wieder ohne Zugangsbeschränkung möglich. Für das Stadthaus, insbesondere für den Bereich Bürgerservice, ist weiterhin der Zugang nur nach Terminvereinbarung oder in Notfällen möglich.
Trotz der Lockerungen bitten wir aufgrund der aktuell hohen Ansteckungszahlen, das persönliche Aufsuchen der Stadtverwaltung weiterhin auf ein notwendiges Maß zu beschränken und Angelegenheiten, soweit möglich, telefonisch oder per E-Mail zu erledigen.
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag: |
geschlossen |
Dienstag: |
09:00 – 12:00 Uhr |
Mittwoch: |
geschlossen |
Donnerstag: |
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr |
Freitag: |
09:00 – 12:00 Uhr |
Terminvereinbarungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist möglich.
Stadthaus - Markt 18
Bürgerservice
Stadtarchiv:
Montag |
09.00 – 12.00 Uhr - Annahmeschluss 11.30 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig) |
Dienstag |
13.00 – 17.30 Uhr - Annahmeschluss 17.00 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig) |
Mittwoch |
geschlossen |
Donnerstag |
13.00 – 17.30 Uhr - Annahmeschluss 17.00 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig) |
Freitag |
09.00 – 12.00 Uhr - Annahmeschluss 11.30 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig) |
Bitte vereinbaren Sie insbesondere für den Bereich Bürgerservice (Ordnungsamt, Friedhofsverwaltung, Standesamt, Gewerbeamt, Einwohnermeldeamt, Verkehrsamt) rechtzeitig einen Termin unter der Rufnummer 037206 - 641227 / 641228 / 641222.
Stadthaus Markt 18
Kinder- und Erwachsenenbibliothek:
Montag |
09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr |
Dienstag |
09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr |
Mittwoch |
Geschlossen |
Donnerstag |
09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr |
Freitag |
09.00 – 12.00 Uhr |
Die Zentrale Rufnummer lautet 037206 - 641105.
Für die Nutzung des Stadtarchivs bitten wir ebenfalls um telefonische Anmeldung unter 037206 - 641215.
Die Tourist-Information am Markt ist geöffnet:
Mo/Di/Mi/Do/Fr von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Di + Do zusätzlich von 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Wer einen eigenen Garten oder ein eigenes Grundstück besitzt, steht jedes Jahr vor dem Problem: Wohin mit dem Baumverschnitt, den abgestorbenen Zweigen von Sträuchern und dem trockenen Herbstlaub? Viele denken zuerst daran, die Gartenabfälle einfach zu verbrennen.
Doch das Abbrennen von Gartenabfällen ist bundesweit untersagt, auch wenn das Feuer auf eigenem Grund und Boden lodern soll.
Pflanzliche Abfälle sind nach Pflanzenabfallverordnung zu verwerten (Verrotten, Unterpflügen, Kompostieren, Schreddern usw.) bzw. können in entsprechenden Annahmestellen entsorgt werden.
Das Verbrennen von Pflanzenabfällen ist also nur in den seltensten Ausnahmefällen begründet. Der Bürger muss eigenverantwortlich prüfen, ob er die Nutzung der Ausnahmemöglichkeit (Verbrennung) gegenüber dem Landratsamt Mittelsachsen, Referat Abfallrecht und Bodenschutz, rechtfertigen kann.
Ein spontanes Feuer im Garten oder auf freiem Gelände kann also unangenehme Folgen haben.
H. Keilwitz
SB Ordnungsamt/Friedhofsverwaltung