Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.
Tel.: + 49 37206 64 - 0
Fax: + 49 37206 64 – 1109
E-Mail:
info@frankenberg-sachsen.de
Rathaus
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.
Stadthaus "Ross"
Markt 18
09669 Frankenberg/Sa.
Der Zutritt ins Rathaus ist ab sofort zu den Öffnungszeiten wieder ohne Zugangsbeschränkung möglich. Für das Stadthaus, insbesondere für den Bereich Bürgerservice, ist weiterhin der Zugang nur nach Terminvereinbarung oder in Notfällen möglich.
Trotz der Lockerungen bitten wir aufgrund der aktuell hohen Ansteckungszahlen, das persönliche Aufsuchen der Stadtverwaltung weiterhin auf ein notwendiges Maß zu beschränken und Angelegenheiten, soweit möglich, telefonisch oder per E-Mail zu erledigen.
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag: |
geschlossen |
Dienstag: |
09:00 – 12:00 Uhr |
Mittwoch: |
geschlossen |
Donnerstag: |
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr |
Freitag: |
09:00 – 12:00 Uhr |
Terminvereinbarungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist möglich.
Stadthaus - Markt 18
Bürgerservice
Stadtarchiv:
Montag |
09.00 – 12.00 Uhr - Annahmeschluss 11.30 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig) |
Dienstag |
13.00 – 17.30 Uhr - Annahmeschluss 17.00 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig) |
Mittwoch |
geschlossen |
Donnerstag |
13.00 – 17.30 Uhr - Annahmeschluss 17.00 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig) |
Freitag |
09.00 – 12.00 Uhr - Annahmeschluss 11.30 Uhr (bei hohen Wartezeiten auch vorzeitig) |
Bitte vereinbaren Sie insbesondere für den Bereich Bürgerservice (Ordnungsamt, Friedhofsverwaltung, Standesamt, Gewerbeamt, Einwohnermeldeamt, Verkehrsamt) rechtzeitig einen Termin unter der Rufnummer 037206 - 641227 / 641228 / 641222.
Stadthaus Markt 18
Kinder- und Erwachsenenbibliothek:
Montag |
09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr |
Dienstag |
09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr |
Mittwoch |
Geschlossen |
Donnerstag |
09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr |
Freitag |
09.00 – 12.00 Uhr |
Die Zentrale Rufnummer lautet 037206 - 641105.
Für die Nutzung des Stadtarchivs bitten wir ebenfalls um telefonische Anmeldung unter 037206 - 641215.
Die Tourist-Information am Markt ist geöffnet:
Mo/Di/Mi/Do/Fr von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Di + Do zusätzlich von 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Der Wohnungsgeber ist künftig wieder verpflichtet, bei der An- und Abmeldung der meldepflichtigen Personen beim Einwohnermeldeamt mitzuwirken.
Der Wohnungsgeber bzw. eine von ihm beauftragte Person - z. B. der Verwalter - muss dem Mieter den Ein- bzw. Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen.
Durch die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung soll
Scheinanmeldungen wirksamer begegnet werden.
Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers
- Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
- Anschrift der Wohnung
- Namen der meldepflichtigen Personen
Bei Verstößen droht Bußgeld
Wer die Wohnungsgeberbestätigung nicht oder nicht richtig ausstellt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Wer einem anderen eine Wohnanschrift anbietet, ohne dass dieser dort tatsächlich einzieht oder einziehen will, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Wohnungsgeber kann Auskunft von der Meldebehörde verlangen
Neu ist auch ein Auskunftsanspruch des Wohnungsgebers: Er kann sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, ob sich die meldepflichtige Person tatsächlich an- oder abgemeldet hat. Umgekehrt muss aber auch der Wohnungsgeber der Meldebehörde auf Verlangen mitteilen, wer bei ihm wohnt oder gewohnt hat.
Gesetz gilt ab November 2015
Die neue Pflicht, Wohnungsgeberbestätigung auszustellen, gilt ab dem 01.11.2015.
Wohnungsgeberbestätigung: Vorlage/Muster
Die Stadt Frankenberg/Sa. stellt in Absprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde nachstehendes Muster zur Verfügung. Dies finden Sie auch auf der Internetseite der Stadtverwaltung
- www.frankenberg-sachsen.de/Bürgerservice/Formulare - als beschreibbare PDF-Datei.