Öffnungszeiten
Mo - Fr: 08:00 - 20:00 Uhr
Sa: 12:00 - 08:00 Uhr
So: 08:00 - 08:00 Uhr
Eigentümer |
Stadt Frankenberg/Sa. |
Gemarkung |
Dittersbach |
Flurstücke |
685/1, 683/1, 682 und 681 |
Lage
Die Grundstücke liegen im Ortsteil Dittersbach zwischen den Straßen Zum Bahnhof und Am Sachsenpark. Im Umfeld befinden sich Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Gartengrundstücke. Die Grundstücke sind durch den öffentlichen Personennahverkehr gut erschlossen. Die Anschlussstelle der BAB A4 in Frankenberg ist über die B169 in wenigen Minuten mit dem PKW zu erreichen.
Auf den Grundstücken befanden sich Kleingärten mit entsprechenden Aufbauten wie Gartenlauben, Bepflanzung usw. Die Kündigung ist bereits erfolgt.

Als Eigentümer beabsichtigt die Stadt Frankenberg/Sa. die nachstehenden Parzellen zur Eigennutzung zu veräußern:
Nr. |
Bezeichnung der Parzelle |
Flurstück |
Größe in m² |
Preis |
1 |
Zum Bahnhof 39 |
685/1 |
803 |
56.210,00 |
2 |
Zum Bahnhof 43 |
Teil aus 683/1 |
ca. 637 |
44.590,00 |
3 |
Zum Bahnhof 45 |
Teil aus 682 |
ca. 635 |
44.450,00 |
4 |
Zum Bahnhof 47 |
Teil aus 681 |
ca. 641 |
44.870,00 |
5 |
Am Sachsenpark 14a |
Teil aus 683/1 |
ca. 710 |
49.700,00 |
6 |
Am Sachsenpark 14b |
Teil aus 682 |
ca. 685 |
47.950,00 |
7 |
Am Sachsenpark 14c |
Teil aus 681 |
ca. 669 |
46.830,00 |
Es ist auch der Erwerb von zwei Parzellen möglich, jedoch nur ein Flurstück betreffend (z.B. Zum Bahnhof 43 und Am Sachsenpark 14a).
Bebaubarkeit
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben unterliegt grundsätzlich den Kriterien der § 34 und 35 BauGB. Die Baugenehmigung wird durch das Landratsamt Mittelsachsen erteilt. Die Grundstücke sind randerschlossen (Wasser/Abwasser und Strom liegen in den Straßen Zum Bahnhof oder Am Sachsenpark an; Gas steht nicht zur Verfügung).
Bei Erwerb eines Komplettflurstücks ist die Erschließung zur Straße Am Bahnhof vorzusehen. Zulässig sind ausschließlich Wohngebäude. Es sind nur Häuser mit Satteldach, Walmdach oder Krüppelwalmdach, Dachüberstand min. 30 cm zulässig.
Verkauf
Der Verkauf der jeweiligen Parzelle erfolgt wie sie steht und liegt; die Beräumung etwaiger Aufbauten obliegt dem Käufer. Die Grundstücke werden mit einer Bauverpflichtung von 3 Jahren verkauft.
Ein Weiterverkauf ist nur mit Zustimmung des Verkäufers zulässig. Sollte ein Weiterverkauf erfolgen, so ist der Mehrerlös bezüglich Grund und Boden binnen 10 Jahren gemäß der VwV kommunale Grundstücksveräußerung, SächsGemO usw. an den Verkäufer abzuführen.
Kaufpreis
Der Kaufpreis beträgt 70,00 €/m².
Mehr- oder Minderflächen sind nach Vermessung auszugleichen.
Kaufpreisnebenkosten
Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung stehenden Kosten (z.B. Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten) einschließlich der Vermessungskosten trägt der Käufer.
Ansprechpartner bei Rückfragen:
Bauamtsleiter Herr Thiel, Tel. 037206/64 1300
SGL Allgemeine Bauverwaltung / Fördermittel Herr Otparlik: Tel. 037206/64 1310.