Wahlorganisation

Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.

Herr Bernd Zimmermann
Tel.: + 49 37206 64 - 1120

Frau Janett Reinhold
Tel.: + 49 37206 64 - 1110
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Wahlwerbung 2024

Festlegungen zur Wahlwerbung in der Stadt Frankenberg/Sa. für die Wahl des EU-Parlamentes und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 sowie die Landtagswahl zum 8. Sächsischen Landtag am 1. September 2024

I. Wahlwerbung mit Wahlplakaten

1. Für das Anbringen und Aufstellen von Plakatträgern im öffentlichen Verkehrsraum (gemäß Sondernutzung nach § 18 Absatz 1 Satz 2 SächsStrG.) erteilt die Stadt Frankenberg/Sa. auf Antrag eine Erlaubnis für die Größen A1, A2 oder kleiner gemäß ihrer Sondernutzungssatzung.

2. Der Antrag nach Ziffer 1 sowie sämtliche Aktivitäten im Rahmen der Wahlwerbung sind mindestens zwei Wochen vor beabsichtigten Beginn bei der Stadtverwaltung Frankenberg/Sa. schriftlich einzureichen bzw. zu beantragen.

3. Die Erlaubnis zu Zwecken der Wahlwerbung ist gebührenfrei.

4. Eine Erlaubnis zur Wahlwerbung für die Europa- und Kommunalwahl wird frühestens ab dem 27.04.2024 und für die Landtagswahl frühestens ab dem 20.07.2024 erteilt.

5. Pro Einzelkandidat, Wählervereinigung oder Partei werden in der Stadt Frankenberg/Sa. einschließlich der Ortsteile maximal 240 Stück (einseitige Wahlplakate/doppelseitig 120) zugelassen.

6. Die Frist zur Beseitigung der Wahlwerbung wird auf zwei Wochen nach dem Wahltag festgesetzt. Für die Europa- und Kommunalwahl endet diese am 24.06.2024. Für die Landtagswahlen endet die Frist am 16.09.2024.


II. Großwerbeflächen

Werbeelemente wie Großaufsteller, Spannbänder und Banner sind aufgrund nicht vorhandener öffentlicher Verkehrsflächen über privatrechtliche Verträge (städtische Flächen betreffend) mit der Stadtverwaltung Frankenberg/Sa. abzuschließen.   


III. Wahlwerbung durch Informationsstände

1. Informationsstände bedürfen der Genehmigung gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 6 der Sondernutzungssatzung. Die Flächeninanspruchnahme ist zwei Wochen vorher bei der Stadtverwaltung Frankenberg/Sa. schriftlich zu beantragen.

2. An Wochenmarkttagen (i.d.R. dienstags und donnerstags) muss die Genehmigung von Informationsständen auf dem Markt bei der Frankenberger Kultur gGmbH, Hammertal 3, 09669 Frankenberg/Sa. beantragt werden.


IV. Lautsprechereinsatz

Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 Absatz 1 Nr. 9 StVO vom Verbot des Betriebes von Lautsprechern auf öffentlichen Straßen der Stadt Frankenberg/Sa., zum Zwecke der Wahlwerbung, werden nicht erteilt. Dies betrifft auch die Nutzung von Lautsprechern im Rahmen von Informationsständen.


V. Inkrafttreten

Die Festlegungen zur Wahlwerbung treten am Tag der Unterzeichnung in Kraft.

Frankenberg/Sa., den 24. Januar 2024

Oliver Gerstner
Bürgermeister