Ansprechpartner Friedhof

Postanschrift:
Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.

 

Besucheradresse:
Markt 18
09669 Frankenberg/Sa.

 


 

Frau Busch
Sachgebietsleiterin Bürgerservice
Telefon:  +49 37206 64 1220


 

Frau Heber
Sachbearbeiterin Friedhof
Telefon:  +49 37206 64 1222


 
Fax:        +49 37206 64 1229

friedhof@frankenberg-sachsen.de

Friedhof

Auch das Sterben gehört zum Leben

Was ist zu tun?

Bei einem Trauerfall ist es wichtig zu wissen, dass die qualifizierten Bestattungsunternehmen es als ihre eigentliche Aufgabe ansehen, den Hinterbliebenen hilfreich zur Seite zu stehen.

Die Friedhofsverwaltung befindet sich im Stadthaus,
Markt 18.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung
  • Organisation und Durchführung von Bestattungen in Zusammenarbeit mit dem Bestattungsunternehmen
  • Vergabe und Koordinierung von Terminen für Beisetzungen auf den städtischen Friedhöfen
  • Frankenberg, Mühlbach, Hausdorf, Dittersbach, Neudörfchen gehören zu unseren Friedhöfen
  • Neubeantragung und Verlängerung von Gräbern
  • Führung des Grabkatasters

 

Ratgeber für den Trauerfall

Formalitäten und sonstige Maßnahmen

-den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist            
-die Todesbescheinigung vom Arzt ausstellen lassen, wenn der Sterbefall in der
  Wohnung eingetreten ist
-ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung beauftragen, welches auf
  Wunsch auch fast alle mit einem Sterbefall verbundenen Behördengänge erledigt:

  • Die Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen
  • Bestattungsform festlegen (Erd- oder Feuerbestattung, Wahl- oder Reihengrab)
  • Sarg auswählen
  • Terminfestlegung bei der Friedhofsverwaltung oder Kirche für die Trauerfeier- und Beerdigung
  • Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (Orgelspiel, Dekoration, Sarggebinde, Kränze und Handsträuße)
  • Terminabsprache mit Druckerei wegen Anzeige/Gedenkbildchen
  • Zeitungsanzeige (Familienanzeige, Nachruf) verfassen und bestellen
  •  Adressen für Anschriften bei Trauerbriefen zusammenstellen
  • dem Pfarrer oder Trauerredner Informationen über die verstorbene Person zukommen lassen
  • mit Versicherungen bzw. Sterbekasse abrechnen
  • den Tod eines Rentenempfängers beim Postrentendienst melden
  • bei der Rentenversicherungsstelle Vorschusszahlung beantragen

 

-für Leichenschmaus Gaststätte oder Restaurant reservieren
-Rentenanspruch geltend machen
-Beamtenversorgung und Zusatzversicherung beantragen
-den Sterbefall beim Arbeitgeber melden
-an Trauerkleidung denken
-Angehörige und Freunde benachrichtigen
-Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (Notar einschalten)
-Wohnung kündigen, Übergabe regeln
-Zeitungen und Telefon ab- oder umbestellen
-Auto- und Kfz-Versicherung ab- oder ummelden
-Post umbestellen
-Daueraufträge bei Banken und Sparkassen ändern
-Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen
-Vereinsmitgliedschaften kündigen
-Abstellen von Gas und Wasser
-Heizungsanlage regulieren
-bei Bedarf Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar einschalten

 

Was ist zu tun?

Bei einem Trauerfall ist es wichtig zu wissen, dass die qualifizierten Bestattungsunternehmen es als ihre eigentliche Aufgabe ansehen, den Hinterbliebenen hilfreich zur Seite zu stehen. Das betrifft entsprechend den an sie gerichteten Wünschen die Ausrichtung und Durchführung der Bestattung, die Erledigung der Formalitäten bei Behörden, Kirchengemeinden, Friedhofsverwaltungen und Krankenhäusern. 

So wird auch die mündliche Anzeige eines Sterbefalles in der Wohnung überwiegend durch die Bestatter übernommen.

Die Anzeige eines Sterbefalles kann aber nur dann reibungslos geschehen, wenn die entsprechenden Unterlagen stets griffbereit sind.

Anzeige beim Standesamt

Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eines Menschen eingetreten ist. Für die Stadt Frankenberg/Sa. ist dies das Standesamt im Stadthaus, Markt 18. Ist der Tod im Krankenhaus eingetreten, so erfolgt die schriftliche Anzeige durch die dortige Verwaltung. Ansonsten ist der Tod durch einen der nächsten Angehörigen oder einen beauftragten Bestatter beim Standesamt anzuzeigen.

Erforderliche Urkunden

Für die Eintragung des Sterbefalles in das Sterbebuch sollten folgende Unterlagen vorgelegt werden:

• Todesbescheinigung und Leichenschauschein des Arztes
• bei mündlicher Anzeige des Todesfalles der Personalausweis des Anzeigenden
• bei Verheirateten oder verheiratet Gewesenen ein Auszug aus dem Familienbuch vom Standesamt des Wohnortes oder das Familienstammbuch

Das Familienbuch beim Standesamt ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, das die Eheleute in ihrem Besitz haben!
Dies muss aber zur Eintragung des Sterbefalles mit vorgelegt werden.

Im Zweifel folgende Urkunden mitbringen: Heiratsurkunde, bei Witwen oder Witwern die Sterbeurkunde des verstorbenen Partners, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, bei Ledigen die Geburtsurkunde.

Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandsbücher beim Standesamt geführt werden.

Wer bestimmt Bestattungsart und Bestattungsort?

Art und Ort der Bestattung richten sich zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel darauf, dass seine Angehörigen seinen Willen erfüllen werden. Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Anordnungen nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden . Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehegatten, so geht der Wille der Kinder oder ihrer Ehegatten dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandter dem der entfernteren Verwandten oder des Verlobten vor.

Zuständig für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Friedhofsangelegenheiten ist die Friedhofsverwaltung, Dort werden auch Auskünfte über die verschiedenen Bestattungsarten (Reihen- oder Wahlgräber, Urnengräber) sowie Gestaltung von Grabmälern und Grabeinfassungen erteilt. Auch bezüglich der Höhe der von der Bestattungsform abhängigen Friedhofsgebühren kann auf Wunsch Auskunft gegeben werden.

Trauerfeier und kirchliche Beerdigung

War ein Verstorbener Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft (z.B. Ev.-Luth. Kirche) und lässt sich diese Zugehörigkeit durch die Meldedatei bzw. durch die Heirats- und Familienbücher beim Standesamt nachweisen, so wird die Konfessionszugehörigkeit in die Sterbeurkunde eingetragen, sofern die Angehörigen damit einverstanden sind.

Für das Pfarramt, welches für die kirchliche Beerdigung zuständig ist, gilt dies gleichzeitig als Nachweis, dass der Verstorbene seiner Kirche bis zum Tod angehörte.

Die nächsten Angehörigen sollten zweckmäßigerweise direkt mit dem zuständigen Pfarramt Kontakt aufnehmen, um ein Gespräch zur Vorbereitung der kirchlichen Beerdigung zu vereinbaren. Falls keine kirchliche Beerdigung gewünscht wird, ist das beauftragte Bestattungsunternehmen auf Wunsch gerne bereit, einen Trauerredner zu vermitteln.

Gleiches gilt für Art und Form der Ausgestaltung der Trauerfeier. Das Abschiednehmen vom Verstorbenen am offenen Sarg ist grundsätzlich möglich, aber mit dem Bestattungsunternehmen zu vereinbaren.

Blumenschmuck  und Grabbetreuung

Ob nach den Wünschen, die der Verstorbene zu Lebzeiten geäußert hat, oder nach den Vorstellungen der Angehörigen - für Grün- und Blumenschmuck als würdigen Rahmen für eine Trauerfeier sind die Floristen und Gärtner Ihre direkten Ansprechpartner. Bei ihnen finden Sie kompetente Beratung, individuelle Gestaltungsvorschläge und umfassenden Service; die Umsetzung Ihrer Vorgaben steht dabei stets im Vordergrund.

Außerdem stehen die Floristen und Gärtner für die weitere Grabpflege entsprechend der Friedhofssatzung der Stadt Frankenberg/Sa. und Gestaltung des Grabschmuckes zur Verfügung. Art und Umfang der Leistungen bestimmen Sie ganz nach Ihren persönlichen Vorstellungen - die Floristen und Gärtner garantieren Ihnen ein gepflegtes Grab für einen langen Zeitraum.

Versicherungen, Vereine, Banken usw. informieren

Weiterhin ist die zuständige Krankenversicherung unter Vorlage der vom Standesamt ausgestellten gebührenfreien Sterbeurkunde zu informieren.

Andere Versicherungen

Erhielt der Verstorbene eine Kriegsrente oder die Verstorbene eine Kriegswitwenrente, ist umgehend eine Anzeige beim zuständigen Versorgungsamt erforderlich. In bestimmten Fällen ist auch die private Unfallversicherung, eine Privat-Sterbekasse oder bei einer bestehenden Lebensversicherung, die zuständige Versicherung vom Todesfall zu informieren. Daneben sind auch andere abgeschlossene Versicherungen, wie z.B. die Privathaftpflicht-, Rechtsschutz-, Hausrat-, Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung vom Todesfall zu unterrichten, damit ggf. für den die Nachfolge antretenden Versicherungsnehmer der Versicherungsschutz weiterhin aufrechterhalten werden kann.

Mitgliedschaften

War der Verstorbene Mitglied in einem Verein, einer Partei oder in einem Berufsverband, so ist auch dorthin der Tod mitzuteilen. Falls der Ehepartner an einer Fortsetzung der Mitgliedschaft interessiert ist, was in der Regel sinnvoll erscheint, um bestehende Kontakte aufrechtzuerhalten, sollte dies ebenfalls mitgeteilt werden. War der Verstorbene aktivesMitglied, sollte die Vereins- bzw. Verbandsleitung rechtzeitig vom Tode ihres Mitgliedes informiert werden, da üblicherweise eine Abordnung an der Bestattung teilnehmen möchte und - bei besonders verdienstvoller Tätigkeit - eine Trauerrede gehalten wird.

Sonstige Erledigungen

Banken, Sparkassen oder Postbank, bei denen der Verstorbene ein Konto hatte, sind ebenfalls zu verständigen. Sofern keine Kontovollmacht durch einen Angehörigen bestand, sind Zahlungsanweisungen nur dann möglich, wenn der Betreffende einen Erbschein des zuständigen Notariats vorlegt. In der Praxis jedoch begleichen die meisten Banken die anfallenden Beerdigungskosten zu Lasten des Kontos des Verstorbenen, sofern die Auslagen durch Originalrechnungen nachgewiesen werden.

Weiterhin ist zu prüfen, ob Änderungs- oder Kündigungsmitteilungen an den Wohnungsvermieter sowie für den Bezug von Strom, Gas, Wasser oder sonstige Verpflichtungen des Verstorbenen (Zeitungsabonnement, Buch- oder Zeitschrittenclub usw.) erforderlich sind.

Nachlassregelung

Angelegenheiten rechtzeitig und umsichtig zu ordnen. Dies sollte insbesondere dann geschehen, wenn man als Einzelperson lebt und kinderlos ist oder unverheiratet mit einem Partner zusammenlebt. Insbesondere Alleinstehenden ist zu raten, Namen und Anschriften von zu benachrichtigenden Verwandten und Bekannten sowie andere wichtige Informationen an leicht auffindbaren Stellen in der Wohnung zu hinterlegen.

Ein notariell beurkundetes Testament ist insbesondere in den Fällen ratsam, in denen der Verstorbene Grundbesitz oder nicht nur geringfügiges Vermögen hinterlässt. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass auch demjenigen zukommt, den der Erblasser zu Lebzeiten begünstigen wollte. Ist ein Testament nicht vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach gilt grundsätzlich, dass der Verstorbene von seinem Ehegatten und seinen Kindern jeweils zur Hälfte beerbt wird, sofern die Ehegatten im gesetzlichenGüterstand lebten (Zugewinngemeinschaft). Bevor aber hier vielleicht die falschen Weichen gestellt werden, empfiehltsich der Gang zu einem Notar. Wird im Nachlass ein handgeschriebenes Testament mit Datum und Unterschrift des Erblassers gefunden, ist dies umgehend von den Angehörigen dem zuständigen Notariat auszuhändigen. 

Friedhöfe in Frankenberg/Sa. und ihre Zuständigkeit

Die Stadt Frankenberg/Sa. (Friedhofsverwaltung) betreibt insgesamt 5 Friedhöfe einschließlich der Feierhallen. Diese Friedhöfe befinden sich in Frankenberg/Sa. sowie den Ortsteilen Hausdorf, Mühlbach, Dittersbach und Neudörfchen. In Sachsenburg wird nur die Feierhalle von der städtischen Friedhofsverwaltung betreut. Der Friedhof in diesem Ortsteil als auch im Ortsteil Langenstriegis unterliegt der Trägerschaft der Ev.-Luth. Kirchgemeinde.

Neben den vorbereitenden Arbeiten für Bestattungen sind zahlreiche Pflegearbeiten in den Grünflächen sowie Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten zu erfüllen. Nicht zu vergessen ist der geregelte Winterdienst, der auch an Sonn- und Feiertagen wahrgenommen werden muss.

Zu den Verwaltungsaufgaben gehört die Vergabe der Bestattungstermine, die Arbeits- und Einsatzplanung und das Führen und Ergänzen der Grabbücher, der computerunterstützten Friedhofsdatei und der Friedhofspläne sowie die Betreuung und Beratung der Bürgerinnen und Bürger.