Sondernutzung / Verkehrsangelegenheiten

Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Herr Heinhold

Postanschrift:
Markt 15, 09669 Frankenberg/Sa.

Besucheradresse:
Markt 18, 09669 Frankenberg/Sa.


Tel.: + 49 37206 - 641225
Fax: + 49 37206 - 641229

E-Mail: verkehr@frankenberg-sachsen.de

Öffnungszeiten Stadtverwaltung

Das Rathaus, Markt 15 (Bürgermeister / Bauverwaltung / Liegenschaften / Finanzen / Steuern / Vollstreckung / SG BVS) und das Stadthaus, Markt 18 (Bürgerservice mit Einwohnermeldeamt / Standesamt / Gewerbeamt / Ordnungsamt / Verkehrsamt / Friedhofsverwaltung / Stadtarchiv):

 Montag:

 geschlossen

 Dienstag:

 09:00 - 12:00 Uhr und
 13:00 - 16:00 Uhr

 Mittwoch:

 geschlossen

 Donnerstag:

 09:00 - 12:00 Uhr und
 13:00 - 18:00 Uhr

 Freitag:

 09:00 - 12:00 Uhr

 

Sowie Termine nach Vereinbarung.

Die Stadtbibliothek im Stadthaus,
Markt 18:

 Montag:

 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

 Dienstag:

 09:00 - 12:00 Uhr und
 13.00 - 18.00 Uhr

 Mittwoch:

 geschlossen

 Donnerstag:

 09:00 - 12:00 Uhr und
 13:00 - 18:00 Uhr

 Freitag:

 geschlossen

 

Schulbibliothek: Montag und Donnerstag 12.00 - 16.00 Uhr 


Die Zentrale Rufnummer lautet 037206 - 641105.

 

Für die Nutzung des Stadtarchivs bitten wir ebenfalls um telefonische Anmeldung unter 037206 - 641215.

 

Die Tourist-Information am Markt ist geöffnet:

 

 Montag:

 geschlossen

 Dienstag:

 09.00 – 12.00 Uhr und
 13.00 – 18.00 Uhr

 Mittwoch:

 geschlossen

 Donnerstag:

 09.00 – 12.00 Uhr und
 13.00 – 18.00 Uhr

 Freitag:

 geschlossen

 


Bauhof
- telefonische Erreichbarkeit:

037206 - 2576 oder 2099

 

 Montag:

 07.00 - 10.00 Uhr und
 13.00 - 14.00 Uhr

 Dienstag:

 13.00 - 14.30 Uhr

 Mittwoch:

 08.00 - 10.00 Uhr

 Donnerstag:

 08.00 - 10.00 Uhr und
 13.00 - 14.30 Uhr

 Freitag:

 08.00 - 09.00 Uhr

 

Hinweise außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit per E-Mail an: bauhof@frankenberg-sachsen.de oder Meldung über das Bürgerecho.

Sondernutzung / Verkehrsangelegenheiten

Das Verkehrsamt befindet sich im Stadthaus,
Markt 18.

Aufgaben Sondernutzung
  • Bearbeitungen von Anträgen zur Sondernutzung
  • Aufstellung von Gerüsten, Containern, Info- und Verkaufsständen usw.
  • Baustelleneinrichtungen und Ablagerungen von Material oder Aushub
  • Plakatierungen und Kandelaberwerbung
  • Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

   

Aufgaben Verkehrsrechtliche Anordnungen
  • Bearbeitung von Anträgen für verkehrsrechtliche Anordnungen für städtische Straßen
  • Festlegungen für Baustellenbeschilderungen sowie Baustellensicherung
  • eventuelle Umleitungen auf städtischen Straßen
  • Anordnungen zur Festbeschilderung auf öffentlichen städtischen Straßen

Für alle nicht städtischen Straßen liegt die Zuständigkeit beim jeweiligen Baulastträger.
  

Formulare