Informationen Asyl
19.04.2024 - Haufen sucht Herrchen - Hinweis an alle Hundehalterinnen und Hundehalter

Bei der Stadtverwaltung gehen wiederholt Beschwerden ein über Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Flächen, wie u.a. Kinderspielplätze, Gehwege, Radwege, Grünanlagen und sonstige Flächen. Verschmutzungen durch Hundekot bieten einen unerfreulichen Anblick und belästigen die Bevölkerung. Deshalb weisen wir auf nachstehende Verhaltensregeln hin.

Natürlich „muss“ der Hund auch einmal, aber Hundekot auf Rad- und Fußwegen, Spielplätzen und Grünanlagen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich. Dieses Ärgernis kann leicht durch mehr Verantwortungsbewusstsein der Hundehalterinnen und Hundehalter vermieden werden.

Also, achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen sind dafür tabu. Sollte ihr Hunde dennoch an einer dieser Stellen sein „Geschäft“ verrichten, dann sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es ist nicht Sache der Stadt oder Ihrer Mitmenschen, die Hinterlassenschaft Ihres Hundes zu entfernen. Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne.

Beachten Sie bitte diese Regeln und die Mitmenschen werden es Ihnen danken. Im Übrigen begehen Sie ansonsten eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden kann. 

Wir, das Ordnungsamt der Stadt Frankenberg/Sa., wären allen Hundehalterinnen und Hundehaltern sehr dankbar, wenn Sie durch mehr Rücksichtnahme und größere Umsicht für ein problemloses Zusammenleben von Mensch und Hund in unserer Stadt beitragen. Beseitigen Sie umgehend die Hinterlassenschaften Ihres Hundes von Gehweg, Straße oder Plätzen, nur dann sind Sie und Ihr „bester Freund“ von allen Mitbürgern stets gern gesehen.

 

Ihr Ordnungsamt
Stadt Frankenberg/Sa.