Ansprechpartner Meldeamt

Postanschrift:
Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.

 

Besucheradresse:
Markt 18
09669 Frankenberg/Sa.

 


  

Frau Busch
Sachgebietsleiterin Bürgerservice
Telefon:  +49 37206 64 1220


 

Frau Hofmann
Sachbearbeiterin Bürgerservice
Telefon:  +49 37206 64 1226


 

Frau Wächtler

Sachbearbeiterin Bürgerservice
Telefon:  +49 37206 64 1228


 
Fax:        +49 37206 64 1229

meldestelle@frankenberg-sachsen.de

Öffnungszeiten Stadtverwaltung

Das Rathaus, Markt 15 (Bürgermeister / Bauverwaltung / Liegenschaften / Finanzen / Steuern / Vollstreckung / SG BVS) und das Stadthaus, Markt 18 (Bürgerservice mit Einwohnermeldeamt / Standesamt / Gewerbeamt / Ordnungsamt / Verkehrsamt / Friedhofsverwaltung / Stadtarchiv):

 Montag:

 geschlossen

 Dienstag:

 09:00 - 12:00 Uhr und
 13:00 - 16:00 Uhr

 Mittwoch:

 geschlossen

 Donnerstag:

 09:00 - 12:00 Uhr und
 13:00 - 18:00 Uhr

 Freitag:

 09:00 - 12:00 Uhr

 

Sowie Termine nach Vereinbarung.

Die Stadtbibliothek im Stadthaus,
Markt 18:

 Montag:

 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

 Dienstag:

 09:00 - 12:00 Uhr und
 13.00 - 18.00 Uhr

 Mittwoch:

 geschlossen

 Donnerstag:

 09:00 - 12:00 Uhr und
 13:00 - 18:00 Uhr

 Freitag:

 geschlossen

 

Schulbibliothek: Montag und Donnerstag 12.00 - 16.00 Uhr 


Die Zentrale Rufnummer lautet 037206 - 641105.

 

Für die Nutzung des Stadtarchivs bitten wir ebenfalls um telefonische Anmeldung unter 037206 - 641215.

 

Die Tourist-Information am Markt ist geöffnet:

 

 Montag:

 geschlossen

 Dienstag:

 09.00 – 12.00 Uhr und
 13.00 – 18.00 Uhr

 Mittwoch:

 geschlossen

 Donnerstag:

 09.00 – 12.00 Uhr und
 13.00 – 18.00 Uhr

 Freitag:

 geschlossen

 


Bauhof
- telefonische Erreichbarkeit:

037206 - 2576 oder 2099

 

 Montag:

 07.00 - 10.00 Uhr und
 13.00 - 14.00 Uhr

 Dienstag:

 13.00 - 14.30 Uhr

 Mittwoch:

 08.00 - 10.00 Uhr

 Donnerstag:

 08.00 - 10.00 Uhr und
 13.00 - 14.30 Uhr

 Freitag:

 08.00 - 09.00 Uhr

 

Hinweise außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit per E-Mail an: bauhof@frankenberg-sachsen.de oder Meldung über das Bürgerecho.

Beglaubigung

Sie benötigen eine amtliche Beglaubigung von Dokumenten ?

Rechtsgrundlage
benötigte Unterlagen

  -->  Personalausweis oder Reisepass
  -->  Vorlage des Originals (10 Kopien werden von der Verwaltung gefertigt)

Gebühren

Gebühren laut aktuellen sächsischen Kostenverzeichnis
Mindestgebühr für eine Kopie 10 € je weitere des gleichen Typs 5 €

Bemerkungen / Hinweise

  Die Vorlage des Originals ist unbedingt erforderlich.

Wissenswertes

Was wird beglaubigt?

Alle Abschriften von Urkunden und Dokumenten, die zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden. Ausnahme: Personenstandsurkunden - werden nur beim jeweiligen Standesamt beglaubigt.

Voraussetzung bei Urkunden aus dem Ausland ist, dass an dieser eine von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung hängt.

Was kann nicht beglaubigt werden?

Alle Dokumente und Urkunden, deren Beglaubigung durch Rechtsverordnung anderen Behörden vorbehalten sind wie z.B. Geburts- oder Eheurkunden. Alle Dokumente, deren Original Änderungen aufweisen und alle Dokumente oder Unterschriften, die für bestimmte Rechtsgeschäfte einer öffentlichen Beglaubigung bedürfen wie z.B. Testamente, Grundbucheintragungen.

Alle Urkunden aus dem Ausland, welche nicht bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen und alle Urkunden aus dem Ausland, an denen keine von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung hängt.