Ansprechpartner Fundbüro

Postanschrift:
Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.

 

Besucheradresse:
Markt 18
09669 Frankenberg/Sa.

 


  

Frau Busch
Sachgebietsleiterin Bürgerservice
Telefon:  +49 37206 64 1220


 
Fax:        +49 37206 64 1229

ordnung@frankenberg-sachsen.de

Öffnungszeiten Stadtverwaltung

Das Rathaus, Markt 15 (Bürgermeister / Bauverwaltung / Liegenschaften / Finanzen / Steuern / Vollstreckung / SG BVS) und das Stadthaus, Markt 18 (Bürgerservice mit Einwohnermeldeamt / Standesamt / Gewerbeamt / Ordnungsamt / Verkehrsamt / Friedhofsverwaltung / Stadtarchiv):

 Montag:

 geschlossen

 Dienstag:

 09:00 - 12:00 Uhr und
 13:00 - 16:00 Uhr

 Mittwoch:

 geschlossen

 Donnerstag:

 09:00 - 12:00 Uhr und
 13:00 - 18:00 Uhr

 Freitag:

 09:00 - 12:00 Uhr

 

Sowie Termine nach Vereinbarung.

Die Stadtbibliothek im Stadthaus,
Markt 18:

 Montag:

 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

 Dienstag:

 09:00 - 12:00 Uhr und
 13.00 - 18.00 Uhr

 Mittwoch:

 geschlossen

 Donnerstag:

 09:00 - 12:00 Uhr und
 13:00 - 18:00 Uhr

 Freitag:

 geschlossen

 

Schulbibliothek: Montag und Donnerstag 12.00 - 16.00 Uhr 


Die Zentrale Rufnummer lautet 037206 - 641105.

 

Für die Nutzung des Stadtarchivs bitten wir ebenfalls um telefonische Anmeldung unter 037206 - 641215.

 

Die Tourist-Information am Markt ist geöffnet:

 

 Montag:

 geschlossen

 Dienstag:

 09.00 – 12.00 Uhr und
 13.00 – 18.00 Uhr

 Mittwoch:

 geschlossen

 Donnerstag:

 09.00 – 12.00 Uhr und
 13.00 – 18.00 Uhr

 Freitag:

 geschlossen

 


Bauhof
- telefonische Erreichbarkeit:

037206 - 2576 oder 2099

 

 Montag:

 07.00 - 10.00 Uhr und
 13.00 - 14.00 Uhr

 Dienstag:

 13.00 - 14.30 Uhr

 Mittwoch:

 08.00 - 10.00 Uhr

 Donnerstag:

 08.00 - 10.00 Uhr und
 13.00 - 14.30 Uhr

 Freitag:

 08.00 - 09.00 Uhr

 

Hinweise außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit per E-Mail an: bauhof@frankenberg-sachsen.de oder Meldung über das Bürgerecho.

Fundbüro

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30.06.2017 - Information zum Thema Wildtiere

Vor einigen Tagen sprach im Ordnungsamt ein Frankenberger Bürger vor. In seiner Tasche hatte er ein kleines Waschbärbaby, welches er in der Nähe des Schilfteiches gefunden hatte und dieses als Fundtier abgeben wollte. Leider mussten wir ihn mit dem Tier wegschicken.

Wildtiere sind im Sinne des Gesetzgebers „herrenlose Tiere“ und keine Fundtiere. Sie unterliegen dem Jagdrecht (bei jagdbaren Arten, wie z.B. Fuchs, Wildschwein) oder dem Naturschutzrecht.
Diese Tiere darf man sich nicht „aneignen“. Grundsätzlich gilt, lassen Sie das Tier dort wo es ist, berühren Sie es nicht und verständigen Sie wenn erforderlich die Naturschutzbehörde beim zuständigen Landratsamt.

Bei unter Naturschutz stehenden Arten es ist aber zulässig, kranke oder verletzte „Findlinge“ zur Pflege aufzunehmen, wenn sie danach wieder umgehend in die Natur entlassen werden. Ist das nicht möglich, sollte die Naturschutzbehörde verständigt werden. Arten, die unter besonders strenge Schutzbestimmungen fallen (Greifvögel, Eulen, Fledermäuse), müssen unverzüglich an Spezialisten weitergegeben werden. Grundsätzlich muss jedes doch aufgenommene Wildtier nach seiner Behandlung und Pflege in die Freiheit entlassen werden!
Wer ein hilfloses Tier findet, sollte es immer tierschutzgerecht behandeln und gegebenenfalls einem Tierarzt vorstellen.

Darum erst einmal kritisch prüfen, ob das Tier wirklich hilfsbedürftig ist (vor allem Jungtiere wirken oft verlassen, werden von den Eltern aber noch versorgt) oder Experten, gegebenenfalls einen Tierarzt, um Hilfe bitten. Denken Sie daran, dass Tiere die gefunden werden, natürlich auch an Krankheiten leiden können, die auf den Menschen übertragbar sind.

 

Ramona Busch
Sachgebietsleiter Bürgerservice / Ordnungsamt